Die Potentialberatung in Nordrhein-Westfalen soll Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz und unter Beteiligung der Beschäftigten sollen die Potentiale des Unternehmens ermittelt und darauf aufbauend die Umsetzung notwendiger Veränderungsschritte in die Praxis begleitet werden.
Im Rahmen des ESF-Förderprogamm 'Potentialberatung' des Landes Nordrhein-Westfalen wird die externe Beratung bezuschusst. Gefördert werden 50 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 10 Beratungstage. Bei Inanspruchnahme der gesamten 10 möglichen Beratungstage beträgt die Förderung 5000 Euro. Förderberechtigt sind KMU in Nordrhein-Westfalen, die älter als zwei Jahre sind und die mindestens 10 und weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen.
Um die KMU bei den Herausforderungen des demografischen Wandels, der Globalisierung, dem Belastungswandel und der Digitalisierung der Arbeitswelt zu unterstützen, fliessen folgende Themenfelder in die Potentialberatung ein:
Die Potentialberatung erfolgt mit einem beteiligungsorientierten und prozesshaften Ansatz. Ausdrückliches Ziel des Förderinstruments Potentialberatung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens mit Unterstützung seiner Beschäftigten zu verbessern. Dies bedarf einer Förderung der Handlungskompetenz und Potentiale der Mitarbeiter sowie einer Unternehmenskultur und Arbeitsorganisation , die
1. Schritt : Stärken-/Schwächen-Analyse
2. Schritt : Entwicklung von Zukunftsstrategien
3. Schritt : Entwurf eines betrieblichen Handlungsplans
4. Schritt : Begleitung bei der Umsetzung erster Maßnahmen
Kernstück und prozessbezogenes Ergebnis der Potentialberatung ist ein, unter Einbeziehung der Beschäftigten, entwickelter verbindlicher betrieblicher Handlungsplan.